Immobilienprojekte – ein Eldorado für Geldwäscher?

Hierzulande sind Immobilienprojekte auffallend gut für Geldwäscherei geeignet. Vermögenswerte, welche aus einem Verbrechen, qualifizierten Steuervergehen oder aus der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation stammen, werden von Geldwäschern unter dem Deckmantel eines Immobilienunternehmens zur Platzierung, Schichtung und Integration in Kombination mit Verstössen gegen das Steuergesetz verwendet.

Die Immobilienbranche scheint für diese drei Phasen der Geldwäscherei geradezu wie geschaffen. Die dubiosen Machenschaften gestalten sich hierbei oft nach demselben Muster: Geldwäscher setzen Unternehmen mit Strohmännern in der Rolle als Direktoren ein und nutzen ihre eigenen Finanzierungsunternehmen zur Finanzierung ihrer Immobilienprojekte, um nicht in den Radar der Finanzintermediäre zu geraten. Auf diese Weise ist es ihnen möglich, Liquidität aus illegalen Quellen zu schöpfen.

Keine Aufmerksamkeit erregen

Essentiell für Geldwäscher ist die Unauffälligkeit; so werden Immobilien in der grossstädtischen Anonymität jenen in ländlichen Gebieten, wo sich die Menschen noch kennen, vorgezogen. Um ihre Entdeckungsgefahr möglichst gering zu halten und damit ihre -legitimen – Mieteinnahmen zu erhalten, achten clevere Geldwäscher stets auf die Konkurrenz in der Immobilienbranche. Auch hier ist nicht aufzufallen ihr oberstes Gebot.

Schlupflöcher in der schweizerischen Gesetzgebung?

Das schweizerische Geldwäschereigesetz (GwG) hinkt bei der Bekämpfung des Erwerbs von Immobilien mittels Gelder aus illegaler Herkunft dem internationalen Mindeststandard hinterher. So sind Bargeldtransaktionen bis CHF 100’000.00 möglich, ohne dabei besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dass Verkäufer unter dieser Prämisse häufig bereit sind, potentiellen Käufern einen Rabatt auf den Immobilienkaufpreis zu gewähren, feuert diese Problematik zusätzlich an.

Was Immobilienverkäufer beachten müssen

Da die Annahme von Geldern aus undurchsichtigen Quellen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann, rät der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Verkäufern von Immobilien, auf die Entgegennahme von Bargeld zu verzichten und Finanztransaktionen über ein schweizer Finanzinstitut abzuwickeln. Durch die strengen Auflagen für Finanzintermediäre wird somit die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gewährleistet.

By Published On: 3. Januar 2022Categories: Uncategorized